11.11.2013 | Gesetzgebung

Neuer Anlauf für AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Die Länder haben einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen beschlossen.

Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) ist es, insbesondere das Investmentsteuerrecht an das im Sommer dieses Jahres beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch anzupassen. Zudem sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des geplanten FATCA-Abkommens mit den USA geschaffen und Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden.

Ergebnis vor Jahresende erwartet

Das vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossene "AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz" hatten die Länder im Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, der seine Beratungen aber bis zum Ende der Legislatur nicht abschließen konnte. Das Gesetz ist damit der Diskontinuität unterfallen. Der nun von den Ländern beschlossene Gesetzesentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Die kurze Frist ergibt sich aus der Eilbedürftigkeit der Vorlage. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor Jahresende abgeschlossen sein.

Der Gesetzesentwurf kann hier heruntergeladen werden.

(Bundesrat / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.11.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.