06.12.2016 | Finanzgericht Düsseldorf

Pauschalbesteuerung intransparenter Auslandsfonds

Die Erträge aus in- und ausländischen Investmentanteilen können per Schätzung ermittelt und dann besteuert werden - müssen es aber nicht.

In einem Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf ging es um Erträge aus Anteilen an sogenannten intransparenten oder schwarzen ausländischen Investmentfonds. Der Eigentümer der Anteile hatte die Erträge auf dem Schätzwege ermittelt und sie so dem Finanzamt erklärt. Das spielte aber nicht mit und besteuerte die Erträge pauschal nach dem Investmentsteuergesetz.

Ob dies europarechtswidrig sei, hatten daraufhin die Richter in Düsseldorf zu klären. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in einer Vorabentscheidung klar, dass es dem Steuerpflichtigen möglich sein müsse, Unterlagen und Informationen beizubringen, um den Nachweis über die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte zu führen, um der Pauschalbesteuerung zu entgehen.

Dafür gebe es aber Mindestanforderungen, so das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 3. November 2016 (Az. 16 K 3383/10 F), etwa eine Bescheinigung darüber, dass die Besteuerungsgrundlagen nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden oder einen aktuellen, gültigen Verkaufsprospekt. Beides hätte nicht vorgelegen.

(FG Düsseldorf / STB Web)

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