08.03.2013 | Gesetzentwurf

Kommt neue Investmentfonds-Rechtsform?

Multinationale Konzerne sollen dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Die nötigen Voraussetzungen dafür soll ein neues Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes schaffen.

International tätigen Unternehmen soll es durch eine Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Verlagerungsbestrebungen ins Ausland sollen so vermieden werden. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.

Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume. Hierbei geht es um das sogenannte „Bond-Stripping“, mit dem derzeit Beschränkungen der Verlustverrechnung umgangen werden können. „Bond Stripping“ bedeutet, dass ein Investmentfonds Anleihen kauft, die Zinsscheine (Kupons) aber abtrennt und gesondert verkauft. Dadurch werden künstliche Erträge erzeugt, die mit Verlusten des Anlegers verrechnet werden können, obwohl dies nach dem Körperschaftsteuergesetz eigentlich ausgeschlossen wäre. Auch beim Werbungskostenabzug von Fonds sollen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.03.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.