03.09.2020 | Europäische Kommission

Mehr Transparenz bei Aktionärsrechten

DKB

Per Verordnung sollen Verbesserungen bei der Kommunikation zwischen börsennotierten Gesellschaften und ihren Aktionärinnen und Aktionären EU-weit einheitlich umgesetzt werden.

Eine Richtlinie über die Aktionärsrechte soll insbesondere die Übermittlung von Informationen über die Intermediärskette verbessern, und fordert, dass die Intermediäre die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts, finanzielle Rechte sowie das Recht, Gewinnausschüttungen zu erhalten oder an anderen Unternehmensereignissen teilzunehmen, die vom Emittenten oder einem Dritten initiiert werden.

Die am 3. September 2020 in Kraft getretene Verordnung zielt darauf ab, zu verhindern, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie unterschiedlich umgesetzt werden, was zur Festlegung inkompatibler nationaler Standards führen könnte.

Die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen soll darüber hinaus eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung sowie die Interoperabilität zwischen Intermediären, Emittenten und ihren Aktionären ermöglichen.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.09.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.