19.04.2021 | FG Köln

Aktienzuteilung bei ebay-Spin-Off nicht steuerpflichtig

Ebay-Aktionäre müssen für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuern zahlen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

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Durch die Unternehmens-Ausgliederung (Spin-Off) des ebay-Bezahlsystems PayPal hatten die Aktionäre 2015 für jede ebay-Aktie eine PayPal-Aktie erhalten. Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung und forderte hierfür Einkommensteuern.

Die dagegen erhobene Klage hatte vor dem FG Köln Erfolg. Der Kläger hatte argumentiert, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden. Das Finanzgericht Köln bestätigte dies mit – jetzt veröffentlichten – Urteil vom 11.03.2020 (Az. 9 K 596/18).

Die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines Spin-Offs sei im Jahr des Aktienbezugs kein steuerpflichtiger Vorgang. Es handele sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung, deren steuerliche Folgen erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen seien. Aber selbst wenn eine solche Abspaltung nicht festgestellt werden könnte, sei der Kapitalertrag lediglich mit 0 Euro anzusetzen. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung sei nämlich nicht möglich, weil der Aktionär keine Gegenleistung zu erbringen hatte.

Die Finanzverwaltung hat beim BFH Revision eingelegt.

(FG Köln / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.04.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.