22.01.2013 |

EU-Finanzminister geben grünes Licht für Finanztransaktionssteuer

Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN) hat heute mit qualifizierter Mehrheit die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer beschlossen. Damit kann jetzt der europäische Gesetzgebungsprozess aufgenommen werden.

Elf EU-Mitgliedstaaten (neben Deutschland und Frankreich auch Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei und Slowenien) hatten Ende letzten Jahres bei der europäischen Kommission die 'verstärkte Zusammenarbeit' zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer beantragt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die teilnehmenden Staaten in einem gemeinsamen europäischen Verfahren und nach den europäischen Regeln eine europäische Finanztransaktionsteuer einführen. Nach dem heutigen Beschluss des ECOFIN-Rats kann die Europäische Kommission nun einen konkreten Richtlinienvorschlag zur Finanztransaktionsteuer vorlegen und die Verhandlungen können beginnen.

Den Finanzsektors an den Kosten der Finanzkrise beteiligen

Die Bundesregierung hatte zuvor gemeinsam mit der französischen Regierung auf internationalem Parkett für die Finanztransaktionsteuer geworben. Die Einführung der Finanztransaktionsteuer in den bislang elf teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll ein "erster wichtiger Schritt in Richtung einer globalen Einführung der Finanztransaktionsteuer" werden. Ein zentrales Ziel der Finanztransaktionsteuer ist es, einen angemessenen und fairen Beitrag des Finanzsektors zu den Kosten der Finanzkrise zu erheben. Die Finanztransaktionsteuer ergänzt die bereits getroffenen bzw. im Gesetzgebungsverfahren befindlichen regulatorischen Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf den Hochfrequenzhandel.

Europäische Kommission soll nun Richtlinienvorschlag vorlegen

Die Finanztransaktionsteuer soll möglichst alle Finanzinstrumente erfassen und eine breite Bemessungsgrundlage mit einem niedrigen Steuersatz haben und damit nicht nur die Finanztransaktionen an Börsen und regulierten Handelsplattformen, sondern auch die außerbörslich getätigten Geschäfte einbeziehen. Ausweichreaktionen zu Lasten der Börsen lassen sich so vermindern.


(BMF / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.01.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.