27.07.2023 | Heute aktuell

Microsoft Teams: EU-Kommission leitet Untersuchung ein

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Microsoft gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat. Beschwert hatte sich das Software-Unternehmen Slack Technologies, das Microsoft vorwarf, Teams rechtswidrig an seine marktbeherrschenden Produktivitätsplattformen gekoppelt zu haben.

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Foto: Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik, hält Tools wie Teams für unverzichtbar. (© European Union, 2023)

Microsoft hat Teams in seine erfolgreichen cloudgestützten Plattformen für Geschäftskunden, Office 365 und Microsoft 365, eingebunden. Die Kommission befürchtet, dass Microsoft seine Marktposition bei Produktivitätssoftware missbrauchen und verteidigen könnte, indem es den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum bei Kommunikations- und Kooperationsprodukten einschränkt.

Möglicher Missbrauch von Microsofts Marktposition

Die Kommission hat insbesondere Bedenken, dass Microsoft Teams einen Vertriebsvorteil gewähren kann - indem es den Kunden nicht die Wahl lässt, ob sie Zugang zu diesem Produkt haben, wenn sie ihre Firmenplattformen abonnieren, und möglicherweise die Interoperabilität zwischen ihren Produktivitätsprogrammen und konkurrierenden Angeboten einschränkt.

Am 14. Juli 2020 reichte Slack Technologies, Inc. eine Beschwerde gegen Microsoft ein, in der das Unternehmen Microsoft vorwarf, Teams rechtswidrig an seine marktbeherrschenden Produktivitätsplattformen gekoppelt zu haben.

Tools wie Teams sind unverzichtbar

"Fernkommunikations- und Kooperationsinstrumente wie Teams sind für viele Unternehmen in Europa unverzichtbar geworden. Wir müssen daher sicherstellen, dass die Märkte für diese Produkte wettbewerbsoffen bleiben und die Unternehmen frei wählen können, welche Produkte ihren Bedürfnissen am besten entsprechen." erklärte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.07.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.