25.04.2024 | Geldwäschebekämpfung

EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen

Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 neue Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet, darunter eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen, außer zwischen Privatpersonen im nichtprofessionellen Bereich.

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Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg. (Foto: © iStock.com/AdrianHancu)

Personen mit "berechtigtem Interesse", einschließlich Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft, zuständige Behörden und Aufsichtsorgane, erhalten künftig sofortigen und ungefilterten, Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die in nationalen Registern gespeichert und auf EU-Ebene vernetzt sind. Zusätzlich zu den aktuellen Informationen werden die Register auch Daten enthalten, die mindestens fünf Jahre zurückreichen.

Sorgfaltspflichten auch für Profifußballvereine

Die neuen Gesetze sehen außerdem verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen und Kontrollen der Kundenidentität vor. Danach müssen sogenannte Verpflichtete (zum Beispiel Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptoanlagen oder Immobilienmakler) verdächtige Aktivitäten an die zuständigen Behörden melden. Ab 2029 müssen auch Profifußballvereine der obersten Liga, die an Finanztransaktionen mit hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind, einschließlich Werbetreibender und des Transfers von Spielern, die Identität ihrer Kunden überprüfen, Transaktionen überwachen und die zentralen Meldestellen über verdächtige Transaktionen informieren.

Überwachungsbestimmungen für besonders reiche Personen

Die Rechtsvorschriften enthalten auch verschärfte Überwachungsbestimmungen für besonders reiche Personen mit einem Gesamtvermögen von mindestens 50.000.000 Euro und eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen, außer zwischen Privatpersonen im nichtprofessionellen Bereich.

Die Gesetze müssen vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt auch noch vom Rat förmlich angenommen werden.

(EU-Parlament / STB Web)