08.02.2024 | FG des Saarlandes

Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

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Aus dem Saarland liegt ein neues Finanzgerichtsurteil zur Frage der Europarechtskonformität von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer vor. Die Entscheidung weicht von wesentlichen Aussagen schon ergangener Entscheidungen ab.

Das Finanzgericht des Saarlandes hatte über die Frage zu entscheiden, ob Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO auf Umsatzsteuer mit dem Unionsrecht vereinbar sind, insbesondere ob das Neutralitätsprinzip anwendbar und verletzt ist beziehungsweise ob die Regelungen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.

Hierzu hatte Mitte 2023 auch das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden (Beschluss vom 12.5.2023, Az. 1 V 115/23 A (U) und Urteil vom 23. 6. 2023, Az. 1 K 1869/22 U). Insoweit sind aktuell beim 5. Senat des BFH sowohl ein Beschwerdeverfahren (Az. V B 34/23 (AdV)) als auch ein Revisionsverfahren (V R 14/23) anhängig.

Das Finanzgericht des Saarlandes verneint zwar ebenfalls einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze und Prinzipien, weicht dabei aber von wesentlichen Aussagen des BFH und des FG Düsseldorf ab. Die Revision wurde zugelassen, aber offenbar nicht eingelegt. Die Entscheidung werde daher veröffentlicht, so die Mitteilung des Gerichts.

(FG Saarland / STB Web)