21.07.2020 | Bundesregierung

552,8 Millionen mehr Erstattungszinsen

Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die Verzinsungsregelungen in der Abgabenordnung in Höhe von 0,5 Prozent im Monat für Nachzahlungen beziehungsweise Erstattungen verfassungsgemäß sind.

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Dies habe sie auch in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in zwei Verfahren deutlich gemacht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/20836) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20234).

Daten zum Aufkommen aus Zinsen gemäß § 233a AO lägen ihr für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Vermögensteuer für die Jahre 2015 bis 2017 nicht saldiert und für die Jahre 2018 und 2019 nur saldiert vor, so die Bundesregierung.

Daraus ergibt sich, dass im vergangenen Jahr vom Staat mit 552,8 Millionen Euro mehr Zinsen an Bürger gezahlt als von den Bürgern an den Staat als Nachzahlungszinsen entrichtet wurden. Dass ein steigendes Aufkommen an Erstattungsfällen ein finanzielles Risiko für die öffentlichen Haushalte bedeuten könne, glaubt die Bundesregierung nicht.

Download:

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der Abgeordneteten (Drucksache 19/20836)

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.07.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.