24.07.2020 | EU

Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen für die Einfuhr medizinischer Geräte verlängert

DKB

Die Europäische Kommission hat am 23.07.2020 beschlossen, die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von medizinischen Geräten und Schutzausrüstung aus Drittländern bis Ende Oktober 2020 zu verlängern.

Mit der Maßnahme will die Kommission den Kampf gegen das Coronavirus weiter unterstützen und die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtern. Die Zollbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstungen sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. Damit wird die anfängliche Frist von sechs Monaten um weitere drei Monate verlängert.

Zuvor konsultierte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich zur Notwendigkeit der Verlängerung und beantragte diese. Die Erleichterung gilt ohne Unterbrechung bis zum 31. Oktober 2020.

(Europ. Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.07.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.