07.05.2020 | Bundesregierung

Prüfung ausländischer Direktinvestitionen

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Die Bundesregierung will ausländische Investitionen in Unternehmen mit kritischer Infrastruktur erschweren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Ziel des Gesetzentwurfs (Drucksache 19/18895) sei es, im Falle von kritischen Unternehmenserwerben durch Unionsfremde künftig einen noch wirksameren Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten zu können, erklärt die Bundesregierung. Das Außenwirtschaftsgesetz soll dazu an EU-Vorgaben zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen angepasst werden.

Künftig sollen auch mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder Auswirkungen auf Projekte oder Programme von EU-Interesse bei Prüfungen berücksichtigt werden. Außerdem soll ein meldepflichtiges Rechtsgeschäft erst vollzogen werden können, wenn das Prüfverfahren abgeschlossen ist.

Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) weiter mitteilt, erhebt der Nationale Normenkontrollrat keine Einwände gegen den Entwurf.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.05.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.