07.01.2020 | Gesetzesänderung

"Organ der Steuerrechtspflege" im Gesetz verankert

Im Zuge der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurde auch der Status von Steuerberatern als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ vom Bundesrat gebilligt.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Initiative der Bundessteuerberaterkammer zurück. Dementsprechend begrüßte die Kammer die Neuerung und sieht den Berufsstand dadurch aufgewertet. Er sei statusmäßig mit Rechtsanwälten gleichgestellt, heißt es in der Pressemitteilung. Steuerberaterinnen und Steuerberater könnten nun das Kompetenzgefälle zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen wirksamer ausgleichen.

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

(BStBK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.01.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.