15.03.2024 | BStBK
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen verständigt. Diese können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Bis zu diesem neuen Endtermin sollen möglichst alle noch ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen. Des Weiteren wurden Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.
"Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird." so Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Berufsorganisationen und ihre Repräsentanten begrüßen die erzielte Verständigung ausdrücklich. Es sei dringend Zeit gewesen, dass auch der Prüfprozess vereinfacht werde. Unter anderem soll von standardisierten Katalogabfragen abgesehen werden. Die prüfenden Dritten haben außerdem mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen.
(BStBK / STB Web)
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