19.04.2016 | Europa

Rechnungslegung: EU will Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter machen

Auf dem Weg hin zu transparenterer Unternehmensbesteuerung hat die Europäische Kommission am 12. April 2016 eine neue gesetzliche Anforderungen an die öffentliche Berichterstattung der größten in der EU tätigen Unternehmen vorgeschlagen. Diese sollen im Rahmen ihrer Rechnungslegung jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offen legen. 

Den EU‑Mitgliedstaaten entgehen durch aktive Steuervermeidungspolitik von Unternehmen jährlich Steuereinnahmen in geschätzter Höhe von 50 bis 70 Mrd. EUR. Ergänzend zu früheren Vorschlägen, mit denen der Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden verbessert werden soll, würden in der EU tätige multinationale Unternehmen mit weltweiten Einnahmen von mehr als 750 Mio. EUR pro Jahr verpflichtet, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten darzulegen, wo in der EU sie ihre Gewinne erzielen und Steuern bezahlen. Die gleichen Regeln würden auch für in Europa tätige nichteuropäische Unternehmen gelten. Ferner müssten die Unternehmen den außerhalb der EU gezahlten Gesamtsteuerbetrag in aggregierter Form veröffentlichen.

Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie

Konkret soll die EU-Rechnungslegungsrichtlinie dahingehend geändert, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offen legen. Diese Angaben werden fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Hintergrundinformationen (Umsatz, Beschäftigte und der Art der Geschäftstätigkeit) werden eine fundierte Analyse ermöglichen und müssen für jedes EU‑Land veröffentlicht werden, in dem ein Unternehmen tätig ist, sowie für diejenigen Steuergebiete, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten (so genannte Steueroasen). Ferner müssen für die Geschäftstätigkeit in anderen Steuergebieten weltweit aggregierte Zahlen veröffentlicht werden. Der Vorschlag wurde sorgfältig austariert, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Geschäftsinformationen veröffentlicht werden.

(EU-Kommssion / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.04.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.