22.05.2023 | Bundesregierung
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind nach Angaben der Bundesregierung bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Bei 24 Modellen ist daraus rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6734) auf eine sogenannte Kleine Anfrage im Bundestag weiter angibt, stammen 76,5 Prozent der Mitteilungen von Intermediären und 22,9 Prozent von Nutzern einer Steuergestaltung.
Das Bundeszentralamt für Steuern habe dem Bundesministerium der Finanzen inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle würden insgesamt 4.268 einzelne Mitteilungen zugrunde liegen. Das BMF habe die Finanzbehörden der Länder in allen 24 Fällen über die Ergebnisse der Auswertung informiert, da in den mitgeteilten Steuergestaltungen Steuern betroffen waren, die ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zustehen.
Die im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten entstandenen Kosten werden mit 44,5 Millionen Euro angegeben.
(hib / STB Web)
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