15.07.2020 | Europäische Kommission

Keine staatliche Unterstützung für steuervermeidende Unternehmen

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Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuerzahlungen vermeiden, sollen keine finanzielle Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das hat die Europäische Kommission jetzt empfohlen.

Diese Beschränkung soll auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden.

Es sei nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die öffentliche Unterstützung erhalten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwenden, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission zuständig für Wettbewerbspolitik. Das wäre eine missbräuchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln, die zulasten der Steuerzahler*innen und der Sozialversicherungssysteme ginge.

Mit der heutigen Empfehlung erhalten die Mitgliedstaaten Orientierungshilfen, wie sie im Einklang mit dem EU-Recht verhindern können, dass öffentliche Unterstützung im Rahmen von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung verwendet wird.

Insbesondere sollten Unternehmen, die Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten haben, die in der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete aufgeführt sind (zum Beispiel Unternehmen, die in einem solchen Land bzw. Gebiet steuerlich ansässig sind), keine öffentliche Unterstützung erhalten. Die Kommission schlägt vor, dass Mitgliedstaaten, die solche Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufnehmen wollen, die Gewährung finanzieller Unterstützung von einer Reihe von Voraussetzungen abhängig machen sollten.

(Europ. Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.07.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.