06.11.2015 |

Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat - Gegner wollen Gesetz stoppen

Am 6. November 2015 haben die Länder das sehr umstrittene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gebilligt. Gegner halten das Gesetz für verfassungswidrig, in Karlsruhe ist bereits ein Antrag auf einstweilige Anordnung eingegangen, um das Gesetz zu stoppen.

Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden bei Anrufen Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Mobilfunkverbindungen sind auch die Standortdaten vorzuhalten. Kommt eine Internetverbindung zustande, werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe erfasst. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen - ebenso der Inhalt der jeweiligen Kommunikation.

Einzuhaltende Datenschutzstandards

Die Speicherfrist von Daten ist auf zehn Wochen beschränkt: Unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist müssen sie gelöscht werden. Standortdaten dürfen vier Wochen gespeichert werden. Auf die Verkehrsdaten dürfen Behörden nur zugreifen, um schwerste Straftaten zu verfolgen - über den Zugriff auf die Daten muss ein Richter entscheiden.

Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, führt das Gesetz den Straftatbestand der Datenhehlerei ein. Danach ist es strafbar, Daten entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat - beispielsweise einen Hackerangriff - erlangt hat. Journalistische Arbeit wird von dem Straftatbestand nicht erfasst.

Gegner wollen Gesetz stoppen

Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof hob die europäische Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde lag, im Jahr 2014 auf. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vorgaben beider Urteile berücksichtigt werden. Am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.

Dagegen gehen bereits Gegner des Gesetzes vor. "Wir haben soeben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht." Dies teilte die Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft in Berlin mit. Neben den Rechtsanwälten der Kanzlei unterstützen mehrere Politiker sowie Journalisten- und Medienverbände den Antrag. 

(Bundesrat / MMR / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.11.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.