09.05.2015 | Kfz-Steuer

Bundesrat billigt Pkw-Maut und Entlastung bei der KfZ-Steuer

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland gebilligt. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Beginn der Maut-Erhebung legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest.

Das Gesetz führt die Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen ein. Die Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig sind.

Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro). Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben können, deren Kosten sich nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge staffeln. Die Zehn-Tages-Vignette soll dann 5, 10 oder 15 Euro kosten. Für eine Zwei-Monats-Vignette werden 16, 22 oder 30 Euro fällig.

Für Halter inländischer Fahrzeuge ist eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen. Dies soll eine Doppelbelastung verhindern. Die Vorschriften zur Entlastung bei der Kfz-Steuer sollen am 31. Dezember 2015 in Kraft treten.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.05.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.