07.03.2015 | Internationales

Strafverfahren gegen Besitzer eines Oldtimers wegen Steuerhinterziehung

Fast ausnahmslos sind in ganz Europa die Grenzen geöffnet. Ausgenommen davon ist die Schweiz, ein Land, das nicht der Europäischen Union angehört und damit als so genanntes Drittland gilt. Dies musste jetzt ein Liebhaber alter Autos erfahren, der seinen Oldtimer in der EU restaurieren lassen wollte.

Innerhalb der EU kann man sein Fahrzeug bedenkenlos in einem anderen Mitgliedsstaat zur Werkstatt bringen. Ein Fahrzeug, das in der Schweiz zugelassen ist, muss dagegen an der Grenze beim Zoll angemeldet werden. Der Zoll bietet hier ein vereinfachtes Verfahren an, und zwar die aktive Veredelung, bei dem keine Abgaben gezahlt werden müssen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach der Reparatur wieder aus der EU ausgeführt wird. Unterbleibt eine solche Mitteilung und das Fahrzeug wird vom Zoll kontrolliert, sind 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Außerdem macht sich der Einführer der Steuerhinterziehung schuldig.

Problem: Keine Zollpapiere

Im vorliegenden Fall hatte das Hauptzollamt Rosenheim auf der Autobahn ein Fahrzeuggespann kontrolliert. Auf dem Anhänger war ein Oldtimer verzurrt, dessen Karosserie in Ungarn instand gesetzt wurde und der zu einer anderen Werkstatt nach Baden-Württemberg gebracht werden sollte. Weil der Transporteur für den Oldtimer keine gültigen Zollpapiere vorweisen konnte, war für das Fahrzeug in zollrechtlichem Sinne durch "vorschriftswidriges Verbringen" in die EU bereits an der schweizerisch-deutschen Grenze die Zollschuld entstanden.

Oldtimer genießen Sonderstatus

Glück im Unglück: Für Oldtimer gibt es einen besonderen Abgabensatz. Es wird kein Zoll fällig und der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt lediglich sieben Prozent. Somit waren vor Ort statt 3.400 Euro lediglich 770 Euro an Abgaben zu zahlen. Weil der beauftragte Fahrer des Gespanns zu wenig Geld dabeihatte, wurde das Fahrzeug sichergestellt. Außerdem wurde gegen den Fahrzeugbesitzer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

(Zoll / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.03.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.