13.01.2015 | Gesetzgebung

Elektronische Vergabe braucht flächendeckend schnelles Internet

Die Bundesregierung hat Anfang Januar Eckpunkte zur Umsetzung einer Vergaberechtsreform verabschiedet. Aufgrund neuer EU-Richtlinien ist eine Anpassung des deutschen Vergaberechts für Vergaben im Oberschwellenbereich bis April 2016 erforderlich.

Jedes Jahr werden öffentliche Aufträge im Wert von 425 Milliarden Euro nach europäischen Richtlinien vergeben. Die derzeit gültigen europäischen Regeln für öffentliche Aufträge stammen aus dem Jahr 2004. Mit den neuen Regeln für öffentliche Aufträge soll eine effizientere und transparentere Nutzung öffentlicher Gelder abgestrebt werden. Außerdem soll der Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen erleichtert werden. Nicht zuletzt soll eine nachhaltigere, den sozialen Zusammenhalt unterstützende wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden.

Handwerk sieht Risiken für den Mittelstand

Der Zentralverbsand des deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Reform zwar. Ob Mittelstand und Handwerk von der Reform letztlich profitieren können, sei jedoch keinesfalls sichergestellt. Die Umsetzung der EU-Richtlinien biete ebenso Chancen wie Gefahren. Ein fairer Zugang gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen könne nur gewährleistet werden, wenn weitere bürokratische Auflagen vermieden werden. Bereits heute verzichten Handwerker zunehmend aufgrund der Komplexität der Verfahren auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, so der ZDH.

Elektronische Abwicklung als Herausforderung

Der durch EU-Recht vorgegebene schrittweise Übergang auf eine elektronische Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses müsse mit Blick auf die Kapazitäten der kleinen und mittleren Betriebe behutsam durchgeführt werden. Aus Sicht des Handwerks sollten die Übergangsfristen der Richtlinie voll ausgeschöpft werden. Sicherzustellen sei, fordert der ZDH, dass allen Betrieben vor einer verpflichtenden elektronischen Vergabe auch ein hinreichend schneller Internetanschluss zur Verfügung steht.

(ZDH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.01.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.