13.11.2014 | Gesetzgebung

Mehr Schutz für Anleger

Die Bundesregierung erhöht den Schutz von Anlegern. Diese können künftig dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf Missstände am sog. „Grauen Kapitalmarkt“. Künftig kann die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Internetseite Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen bekannt machen, wenn Anbieter gegen Regeln des Anlegerschutzes verstoßen. Bei erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz oder Gefahren für das Funktionieren oder die Integrität der Finanzmärkte kann sie den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder verbieten.

Weniger Werbung – mehr Transparenz

Auch die Zugänglichkeit und Aktualität von Anlageprospekten wird verbessert. Prospekte werden in ihrer Gültigkeit auf 12 Monate befristet. Außerdem müssen sie auf der Internetseite des Anbieters zur Verfügung stehen, auch in einer um sämtliche Nachträge ergänzten Fassung. Die Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum wie z. B. Bussen und Bahnen wird künftig nicht mehr zulässig sein. Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten sowie eine Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten eingeführt. Das neue Gesetz schließt ferner Regelungslücken, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Anleger die Risiken von Vermögensanlagen nicht richtig einschätzen konnten.

Kleinanlegerschutz bremst Start-up-Finanzierung aus

Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert jedoch das Gesetz zum Kleinanlegerschutz. Es gefährde die Finanzierung von Start-ups in Deutschland. „Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Grundsätzlich müssen Start-ups vor Crowdinvesting-Runden künftig ein Informationsblatt erstellen und bei der BaFin hinterlegen. Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken, zu unterschreiben und dieses Formular dann per Post oder als Scan an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. „Crowdinvesting ist international erfolgreich und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Ein entscheidender Grund ist, dass die Investition einfach mit einem Mausklick möglich ist. Durch das Ausdrucken eines Formulars wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht“, so Rohleder.

(BMF / BITKOM / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.11.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.