02.03.2016 | Gesetzgebung

Handwerk wehrt sich gegen neue Vergaberegeln

Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen.

Im Baubereich bestünden andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen. Das würde in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen, so der Zentralverband des deutschen Handwerks in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Das Vergaberecht sei von Reformschritt zu Reformschritt ohnehin immer komplexer geworden.

Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Geregelt werden sollen per Verordnung ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel.

Mit der Abschaffung der VOL/A EU und der VOF und ihrer Integration in die Vergabeverordnung sei die bisherige Systematik der vergaberechtlichen Kaskade aufgeweicht worden, kritisierte das Handwerk und forderte, dass dieser Weg in Bezug auf die für den Baubereich geltende VOB/A auch mittelfristig nicht beschritten werden dürfe.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach sich zudem für längere Fristen für die Einreichung von Angeboten aus. Bereits die derzeit gültigen Fristen seien so knapp bemessen, dass Angebote innerhalb dieser Zeit nur schwer mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet werden könnten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erneuerte seine Kritik, dass Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen nicht in das Gesetz aufgenommen worden seien.

(hib / STB Web)

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