20.11.2012 | Gesetzentwurf

Wirtschaft und Banken begrüßen Dividenden-Freistellung

Wirtschafts- und Bankenverbände haben die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP geplante Steuerfreistellung von sogenannten Streubesitzdividenden begrüßt, während kritische Stimmen vor einer Mehrfachbesteuerung warnten.

Nach dem Entwurf eines neuen Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) sollen sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Der EuGH hatte die Erhebung der Abgeltungssteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die so genannte „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 %. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden.

Pro und Contra

Der Verband der Auslandsbanken und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft  begrüßten den Entwurf ausdrücklich. Der Gesetzentwurf führe zu einer Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung. Kritisiert wurden unter anderem von der Kreditwirtschaft Vorschläge des Bundesrates, wonach das Urteil durch Einführung einer Steuerpflicht der Erträge aus Streubesitz für deutsche Unternehmen umgesetzt werden solle. Dies führe zu einer systemwidrigen Mehrfachbesteuerung desselben Gewinns mit Körperschaftsteuer zusätzlich zur Gewerbesteuer. Der Kaskadeneffekt führe zu einer Steuerbelastung von 75 % bei Dividendenausschüttungen an Privatpersonen. Auch die Bundessteuerberaterkammer warnte vor einer Mehrfachbesteuerung, die zu einem Systembruch führen würde. Professor Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, bezeichnete die Besteuerung sogar als einen „Akt des Verböserns zu Lasten aller“.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.11.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.