13.04.2022 | EU-Kommission

Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen

Die Europäische Kommission hat am 6. April 2022 beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten und das Land aufzufordern, seine Vorschriften zur Besteuerung von an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttete Dividenden und Zinsen zu ändern.

Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind nach deutschem Steuerrecht von der Quellensteuer befreit oder die einbehaltene Quellensteuer wird erstattet. Dividenden- oder Zinszahlungen an vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, werden dagegen mit einem Steuersatz von 25 % besteuert, sofern in einem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen kein ermäßigter Satz vorgesehen ist.

Diese unterschiedliche Behandlung inländischer und grenzüberschreitend getätigter Ausschüttungen von Dividenden und Zinsen scheint eine Beschränkung des in Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens verankerten freien Kapitalverkehrs darzustellen, so die EU-Kommission. Gibt Deutschland binnen der nächsten zwei Monate keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.04.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.