09.01.2012 | BMF-Schreiben

BMF zur gewerbesteuerlichen Organschaft

Ein aktuelles BMF-Schreiben stellt klar, dass das jüngste BFH-Urteil zur gewerbesteuerlichen Organschaft nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.

In einem aktuellen Urteil hatte der Bundesfinanzhof die Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft über die Grenze zwischen einer inländischen Untergesellschaft und einer ausländischen Obergesellschaft anerkannt (STB Web berichtete).

Die Finanzverwaltung teilte nun im BMF-Schreiben vom 27.12.2011 mit, dass die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden seien. Das Urteil stehe nicht im Einklang mit der in Tz. 77 OECD-Musterkommentar 2010 zu Artikel 24 Absatz 5 OECD-MA wiedergegebenen einhelligen Auslegung des Diskriminierungsverbots durch die OECD-Mitgliedstaaten.

Das BMF-Schreiben kann hier heruntergeladen werden.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.01.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.