10.06.2024 | Verordnung

Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft" erlassen, die nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Mit einer Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft, die nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, werden insgesamt 19 Ausbildungsordnungen der Bauwirtschaft auf den neusten technischen Stand gebracht, mit aktualisierten qualitativen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Standards in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau. Dies betrifft etwa den zukünftigen Straßenbauer wie die Maurerin, die Estrichlegerin oder alle zweijährigen Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Hoch-, Tief- wie Ausbau.

Neue Anforderungen durch Energiewende und Digitalisierung

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Berufe der Bauwirtschaft durch die Energie- und Wärmewende oder die Digitalisierung zunehmend verändert. Innovationen wie digitale Messungen, die auch satellitengestützt oder mit Drohnen durchgeführt werden, Building Information Modelling (BIM) oder Konzepte für smarte Gebäude haben die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte im Bau stark verändert. Die Verordnung nimmt das Bauen im Bestand sowie die ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen unter Berücksichtigung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte in den Fokus und trägt damit wesentlich zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei.

"Nachhaltigkeits-Check"

Nicht zuletzt der arbeitsschutz- und umweltgerechte Umgang mit Gefahrstoffen machten eine umfassende Neuordnung der Mindeststandards für die Ausbildung in allen Bauberufen erforderlich, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In der Verordnung wird außerdem ein "Nachhaltigkeits-Check" mit Blick auf ökologische Auswirkungen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen eingeführt, der in allen Berufen der Bauwirtschaft auch durch Prüfungsrelevanz eine besondere Bedeutung erhält.

Inkrafttreten

Um den Ausbildungsbetrieben, Kammern, Berufsschulen, überbetrieblichen Bildungsstätten und weiteren Beteiligten ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Implementierung der verbindlichen neuen Lerninhalte einzuräumen, treten die neuen Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2026 in Kraft.

(BMWK / STB Web)