16.04.2024 | Arbeitsmarkt

Instrumente des Teilhabechancengesetzes wirken

Die Instrumente des Teilhabechancengesetzes erreichen ihre Zielgruppen weitgehend zuverlässig und haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren wie etwa Lebenszufriedenheit. Das geht aus einer IAB-Studie hervor.

Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte, besonders arbeitsmarktferne Personen einstellen.

118.000 Förderungen seit Einführung

Seit Einführung der Instrumente im Januar 2019 wurden bis September 2023 insgesamt gut 118.000 Förderungen begonnen. Davon entfielen rund 75 Prozent der Zugänge auf das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt", das von den Jobcentern als ein wichtiges Instrument eingeschätzt wird, insbesondere da es eine Lücke im Förderportfolio für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte geschlossen hat.

50 Prozent später sozialversicherungspflichtig beschäftigt

"Einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten hat das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen'", betont Zein Kasrin, Forscherin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Mehr als 50 Prozent der so geförderten Personen sind 26 Monate nach Förderbeginn ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Mehr Unterstützung gewünscht

Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, das sogenannte Coaching, das bei beiden Instrumenten eingesetzt wird, erreiche ebenfalls einen überwiegenden Anteil der Geförderten. Ihre praktische Umsetzung sei jedoch ausbaufähig. Am häufigsten erhielten die Geförderten Unterstützung in den Bereichen "Persönliche Probleme", "Probleme im Betrieb", "Umgang mit Behörden" und "Gesundheitsberatung". Allerdings wünschen sich etwa 45 Prozent der Geförderten weitergehende Unterstützung.

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.04.2024, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.