24.10.2023 | Gesetzentwurf

Stiftungsförderung wird gesetzlich geregelt

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Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.

Die gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3/19) entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung. Dazu haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt eingebracht. 

Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind.

Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund, die im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen Euro gelegen hat, soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Jede Stiftung soll zunächst ein Prozent des Gesamtbetrages als Sockelförderung erhalten.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.10.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.