22.06.2023 | Statistisches Bundesamt
2021 wurden 81,4 Milliarden Euro der laufenden Gesundheitsausgaben über staatliche Transfers und Zuschüsse finanziert. Das waren 18,8 Prozent oder 12,9 Milliarden Euro mehr als 2020. Die wichtigste Finanzierungsquelle bleiben die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Ursächlich für den Anstieg bei den staatlichen Transfers und Zuschüssen, zu denen neben dem jährlichen Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds etwa die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber zählen, waren auch im zweiten Corona-Jahr direkte Bundeszuschüsse zur Bekämpfung der Pandemie.
286,8 Milliarden Euro laufende Gesundheitsausgaben finanzierten sich 2021 über Sozialversicherungsbeiträge. Sie bildeten mit einem Anteil von 61,6 Prozent an den laufenden Gesundheitsausgaben von 465,9 Milliarden Euro weiterhin deren wichtigste Finanzierungsquelle. Gegenüber 2020 fiel der Anteil jedoch um 1,1 Prozentpunkte.
Sozialversicherungsbeiträge wichtigste Finanzierungsquelle
Mit 113,7 Milliarden Euro (24,4 Prozent) finanzierten die Arbeitgeber über ihre Sozialversicherungsbeiträge den größten Teil der laufenden Gesundheitsausgaben, gefolgt von den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 111,7 Milliarden Euro (24,0 Prozent). Die sonstigen Sozialversicherungsbeiträge (zum Beispiel Krankenversicherungsbeiträge, die von den Rentenversicherungsträgern für Rentnerinnen und Rentner gezahlt werden) deckten mit 61,4 Milliarden Euro 13,2 Prozent ab.
Eine weitere Säule der Finanzierung der laufenden Gesundheitsausgaben bildeten die sonstigen inländischen Einnahmen (zum Beispiel Zahlungen der privaten Haushalte für ambulante und stationäre Pflege) mit einem Volumen von 61,9 Milliarden Euro (13,3 Prozent). Durch Pflichtprämien, etwa für die private Krankheitsvollversicherung, finanzierten sich 29,8 Milliarden Euro (6,4 Prozent) der laufenden Gesundheitsausgaben, durch freiwillige Prämien beispielsweise für Krankenzusatzversicherungen 5,9 Milliarden Euro (1,3 Prozent).
(Destatis / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.06.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.