19.10.2023 | Gesetz
Der Bundestag hat das Krankenhaustranzparenzgesetz beschlossen. Es schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Klinik-Atlas im Internet. Außerdem sind Regelungen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser enthalten.
Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.
Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:
(BMG / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.10.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.