02.09.2020 | BMF

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen

Das Bundesfinanzministerium hat in Folge der befristeten Umsatzsteuersenkung nunmehr neue Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht.

DKB

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde unter anderem eine Regelung eingeführt, nach der für bis zum 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Getränke dem ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer unterliegen.

Das hat auch Auswirkungen auf die Bepreisung von Sachentnahmen. Ein neues BMF-Schreiben vom 27. August 2020 listet die aktuellen Werte auf. Es findet sich hier zum Download und hebt das BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2019 auf.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.09.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.