10.10.2023 | Debatte

Zurück zu 19 Prozent in der Gastronomie?

Der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomiebranche ist während der Corona-Pandemie temporär von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Mit der Maßnahme sind jährliche Steuerausfälle von gut drei Milliarden Euro verbunden. Nach jetziger Rechtslage läuft diese Regelung Ende 2023 aus.

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(Foto: © iStock.com/monkeybusinessimages)

Einer Analyse des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim zufolge ist die Rückkehr zur 19-Prozent-Besteuerung ökonomisch sinnvoll und sozial gerecht, denn die Herausforderungen wie Strukturwandel, Inflation oder Arbeitskräftemangel würden andere Branchen ebenso stark betreffen.

Die Erwartung, dass es bei einem Ende der Steuersubvention zu einem Preissprung in vollem Umfang der Steuersatzdifferenz käme, sei nicht plausibel, erklärt ZEW-Experte Friedrich Heinemann. Schließlich habe die Branche trotz Steuerermäßigung erhebliche Preissteigerungen durchgesetzt und die Preise für Strom und Gas seien rückläufig.

Strukturwandel: Gastronomie keine Ausnahme

Befürworter*innen einer Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes argumentieren häufig, dass eine solche Hilfe angesichts des Arbeitskräftemangels in dieser Branche nötig sei. Die deutsche Wirtschaft sei allerdings in der Breite und in allen Sektoren mit einem wachsenden Arbeitskräftemangel konfrontiert, so Heinemann. Die Subventionierung ausgewählter Branchen sei für dieses umfassende Problem kein aussichtsreicher Lösungsweg. Der Arbeitskräftemangel betreffe das Handwerk oder den Einzelhandel gleichermaßen. Maßnahmen wie Bildungspolitik, eine zielgenaue Migrationspolitik und Arbeitsanreize im Steuer- und Transfersystem müssten für alle Sektoren adressiert werden.

Wohlhabende Haushalte profitieren besonders

Auch verteilungspolitisch sieht das ZEW keine Rechtfertigung zur Verlängerung der Maßnahme. Diese würde sich ergeben, wenn diese Subvention ärmere Haushalte begünstigen würde, so ZEW-Expertin Katharina Nicolay. Empirisch sei das Gegenteil der Fall, weil diese Steuervergünstigung wohlhabende und kinderlose Haushalte stärker begünstige. Lediglich für die gastronomischen Dienstleistungen in Schulen und Kindergärten gelte eine Steuerermäßigung im Hinblick auf die Entlastung ärmerer Haushalte als zielgenauer.

(ZEW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.10.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.