10.08.2020 | Bundestag/Antrag

Erweiterung der Abgabenordnung um gewinnzweckfreien Journalismus?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will unabhängigen Non-Profit-Journalismus stärker fördern. Bei der anstehenden Reform der Abgabenordnung solle der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um den Zweck des gewinnzweckfreien Journalismus erweitert werden.

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Verkauften die Verlage 1991 in Deutschland insgesamt noch 27 Mio. Exemplare an Tageszeitungen täglich, waren es 2019 nur noch 13,5 Mio. Exemplare, so die Fraktion in ihrem Antrag. (Foto: © iStock.com/artisteer)

Mit ihrem diesbezüglichen Antrag (19/20790) im Deutschen Bundestag will die Fraktion Konsequenzen aus dem Zeitungssterben in Deutschland ziehen. Die Auflagenzahlen von Tageszeitungen seien seit Anfang der 1990er Jahre stark rückläufig und die zehn größten Verlagsgruppen vereinigten mittlerweile über 60 Prozent der Tagespresse auf sich. Eine direkte staatliche Förderung des freien Journalismus verbietet sich nach Ansicht der Abgeordneten allerdings. Medienvielfalt zu fördern und zugleich durch die Eröffnung privater Finanzierungsmöglichkeiten Staatsferne zu gewährleisten, sei daher naheliegend. Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen würde bedeuten, bisher brachliegende Finanzierungsquellen, insbesondere aus dem Stiftungsbereich, für kostenintensiven Lokal- und Investigativjournalismus zu eröffnen.

In dem Antrag werden allerdings Einschränkungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit genannt. Wirtschaftliche Bedürftigkeit wäre demnach genauso wenig ein hinreichendes Kriterium wie etwa eine Verpflichtung zur Einhaltung des Pressekodex: "Letzteres scheint allerdings als zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durchaus geeignet, wenn vermieden werden soll, dass auch solche Medien in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommen können, die sich anerkannten Branchenstandards nicht verpflichtet sehen", schreiben die Abgeordneten in ihrer Begründung des Antrags.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.08.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.