07.02.2020 | Finanzausschuss

Anhörung zur Doppelbesteuerung von Renten

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses Ende Januar nahmen Sachverständige zur Problematik der Doppelbesteuerung von Renten Stellung, darunter Dr. Jutta Förster, Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof.

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(Foto: © iStock.com/filmfoto)

Bei der Anhörung herrschte Einigkeit darüber, dass Arbeitnehmern, die jetzt in Rente gehen oder schon im Ruhestand sind, noch keine Doppelbesteuerung droht, da die Hälfte ihrer Rentenbeiträge vom Arbeitgeber geleistet wurde und schon immer steuerfrei war. Je näher der Renteneintritt dem Jahr 2040 komme, umso größer werde das Risiko. Schon heute aber kommt es den Experten zufolge bei freiwillig versicherten Selbständigen zu Doppelbesteuerungen, da es für sie keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag gab.

BFH-Entscheidung um den Jahreswechsel 2020/2021 erwartet

Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesfinanzhof. Dessen Vorsitzende Richterin, Professorin Dr. Jutta Förster, sagte den Abgeordneten, dass es etwa um den Jahreswechsel 2020/2021 zu einer Entscheidung kommen könnte. Angesichts dessen warfen Koalitions-Abgeordnete die Frage auf, ob man vor politischen Entscheidungen nicht die juristische Klärung des jetzigen Zustandes abwarten solle. Dem hielt Förster entgegen, wenn in dieser Anhörung der Eindruck entstanden sei, dass es Doppelbesteuerung gibt, dann solle die Politik auch unabhängig von den Gerichten aktiv werden.

Dagegen riet der Amberger Rechtsprofessor Dr. Thomas Dommermuth, erste höchstrichterliche Entscheidungen abzuwarten. Denn bisher sei gar nicht geklärt, wann eine Doppelbesteuerung vorliegt. Selbst bei einem Renteneintritt 2040 werde es nach seiner Einschätzung nicht so viele Fälle von Doppelbesteuerung geben wie teilweise befürchtet. Auch der Passauer Juraprofessor Dr. Rainer Wernsmann verwies auf eine Reihe noch nicht höchstrichterlich geklärter Fragen.

Hierüber informierte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib).

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.02.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.