27.04.2023 | Bundeskabinett
Ab 1. Juli bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der Beschluss muss noch vom Bundesrat angenommen werden.
Ein Rentner aus den alten Bundesländern, der bisher 1.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt zukünftig 1.043,90 Euro. Eine gleich hohe Rente einer Person aus den neuen Bundesländern steigt auf 1058,86 Euro.
Rentenwert in Ost und West angeglichen
Außerdem gilt nun in Ost und West ein gleich hoher aktueller Rentenwert: Ab 1. Juli 2023 beträgt dieser einheitlich 37,60 Euro. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn jemand ein Jahr lang durchschnittlich verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat. Die Bundesregierung legt ihn mit Zustimmung des Bundesrats jeweils zum 1. Juli eines Jahres fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) beträgt 17,36 Euro beziehungsweise 17,33 Euro (Ost).
Rentenniveau darf nicht unter 48 Prozent sinken
Für 2023 beträgt das sogenannte Rentenniveau 48,15 Prozent. Damit wird die Haltelinie von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht. Denn bis zum Jahr 2025 darf das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken.
Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die Altersbezüge eines Rentners, der 45 Jahre lang immer zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn ausfallen. Oder vereinfacht ausgedrückt: Mit dem Rentenniveau wird gezeigt, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln.
(Bundesregierung / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.04.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.