28.10.2020 | Bundesfinanzministerium

Besteuerung von Grenzpendlern: Vereinbarung mit Frankreich verlängert

Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens wird die Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bis Ende des Jahres verlängert.

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(Foto: © iStock.com/U. J. Alexander)

Die am 13. Mai 2020 mit Frankreich abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, habe man sich aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens mit Frankreich nunmehr darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2020 Bestand haben werde.

Damit sollen grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie entlastet werden.

PDF-Download: BMF-Schreiben vom 23. Oktober 2020

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.10.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.