13.11.2019 | Steuervermeidung

Besteuerung: Belize von der EU-Liste gestrichen

Der Rat der Europäischen Union ist am 8. November 2019 übereingekommen, Belize von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete zu streichen.

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(Foto: © Henner Damke - Fotolia.com)

Belize habe die notwendigen Reformen zur Verbesserung seiner Steuervorschriften für internationale Unternehmen verabschiedet, die bis Ende 2018 umgesetzt werden sollten, so der Europäischer Rat. Daher werde Belize aus Anlage I der Schlussfolgerungen gestrichen und in deren Anlage II aufgenommen, bis es seine Verpflichtung zur Änderung oder Aufhebung der schädlichen Merkmale seiner Regelung über eine Quellensteuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen umgesetzt hat; dies sollte bis Ende 2019 der Fall sein.

Nordmazedonien erfüllt Verpflichtungen

Der Rat hat ferner festgestellt, dass die Republik Nordmazedonien all ihre Verpflichtungen zur Zusammenarbeit in Steuerfragen erfüllt, nachdem sie das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe ratifiziert hat. Das Land wurde daher aus Anlage II der Schlussfolgerungen gestrichen.

Unterbindung der Steuervermeidung

Die EU-Liste ist Teil der laufenden Bemühungen um die Unterbindung der Steuervermeidung und die Förderung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns wie Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und internationaler Standards gegen die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und die Gewinnverlagerung.

Acht Länder und Gebiete stehen weiterhin auf der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

(EU-Rat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.11.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.