27.09.2019 | EU
Seit Mitte September gelten neue Vorschriften für den Online-Zahlungsverkehr. Die EU will dadurch den Online-Betrug eindämmen und die Möglichkeiten von Online- und Mobilzahlungen erweitern.
Am 14.09.19 trat die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD2) vollständig in Kraft. Sie soll den elektronischen Zahlungsverkehr dank der Einführung der starken Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) sicherer machen. Die SCA gilt für alle Zahlungen über 30 Euro und verlangt ein Zwei-Faktor-Verfahren, also die Kombination etwa eines Passworts mit einem PIN-Code, einem Mobiltelefon oder dem Fingerabdruck des Benutzers. Banken und Zahlungsdienstleister wurden verpflichtet, ihre Kunden über das neue System zu beraten und verbraucherfreundliche Lösungen anzubieten.
Darüber hinaus sollen die neuen Regeln weiteren Betreibern den Zugang zum EU-Zahlungsverkehrsmarkt erleichtern. Die sogenannten FinTechs sollen künftig umfassende Verbraucherdienstleistungen anbieten können; dazu müssen die Banken neue und hochsichere Kommunikationskanäle für den Datenaustausch und die Genehmigung von Zahlungen einrichten.
Die EOS Gruppe, ein internationaler Anbieter von individuellen Finanzdienstleistungen, rechnet in einer Studie vor, dass dies den Online-Zahlungsverkehr enorm beflügeln werde, da derzeit erst 27 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Kunden digitale Bezahlwege anböten.
Derzeit arbeiten die Mitgliedstaaten laut EU-Kommission aber noch an der Umsetzung der Richtlinie.
(EU / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.09.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.