20.12.2017 | Studie

Frauen müssen für Dienstleistungen oft mehr zahlen als Männer

Von der Rasierklinge über Kinderspielzeug bis hin zum Kurzhaarschnitt: In einer umfassenden Studie haben Preistesterinnen und -tester bundesweit erstmals Produkte und Dienstleistungen auf geschlechtsspezifische Preisdifferenzierungen untersucht.

Nicht nur in der Werbung, sondern auch bei der Preisgestaltung haben viele Anbieter die Rosa-Hellblau-Brille auf. (Foto: © Siriporn Sapyaprapa / EyeEm / Getty)

Das Ergebnis: Während es bei Produkten kaum Preisunterschiede nach Geschlecht gibt, müssen bei Dienstleistungen wie Frisierangeboten und Textilreinigung Frauen für die gleiche Leistung deutlich mehr zahlen als Männer. Das geht aus der am 20. Dezember 2017 veröffentlichten Studie „Preisdifferenzierungen nach Geschlecht in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. Danach haben bei den 381 ermittelten Dienstleistungen knapp sechs von zehn (59 Prozent) der untersuchten Angebote unterschiedliche Preise für Frauen und Männer – das betrifft vor allem die Bereiche Frisier- und Reinigungsgewerbe.

In Friseur- und Reiningsbetrieben zahlen Frauen für gleiche Leistungen oft mehr

Bei Kurzhaarfrisuren macht der Preisaufschlag für Frauen im Schnitt 12,50 Euro aus, die Reinigung von Blusen kostet durchschnittlich 1,80 Euro mehr als die von Hemden. Etwa 89 Prozent der untersuchten Friseurinnen und Friseure bieten Standard-Kurzhaarfrisuren mit ausschließlich nach Geschlecht unterschiedenen Preisen an; ein Drittel der Reinigungen (32 Prozent) verlangen für Herrenhemden und Damenblusen pauschal unterschiedliche Preise. Um unzulässige Preisdifferenzierungen nach Geschlecht zu vermeiden, empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle entsprechende Selbstverpflichtungen der Branchenverbände. Leiterin Christine Lüders verwies hier auf Österreich: "Dort hat die Friseurinnung gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Muster zu geschlechtsneutralen Preislisten erarbeitet – ein gutes Beispiel", sagte Lüders. Zahlreiche Betriebe hätten daraufhin ihre Preisgestaltung umgestellt. Die Antidiskriminierungsstelle empfiehlt außerdem ein regelmäßiges Monitoring im Hinblick auf geschlechtsspezifische Preisdifferenzierung, das beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angesiedelt sein könnte.

Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei es unzulässig, Geschlecht als pauschalen Näherungswert für Vorlieben der Kundinnen und Kunden zu nutzen. Ebenso dürfe das Geschlecht nicht als „Platzhalter“ für den zu erwartenden Aufwand einer Dienstleistung stehen. Genauso wenig zulässig sei es, unterschiedliche Preisbereitschaften von Kundinnen und Kunden anhand des Geschlechts auszuschöpfen.

(ADS Bund / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.12.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.