13.12.2017 | Bundesfinanzministerium

Un­ter­neh­men erhalten auch 2018 ei­ne Tei­l­ent­las­tung von Strom- und Ener­gie­steu­er

Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2017 auf festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten können. Demnach haben diese Unternehmen in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.

(Foto: © time. / photocase.de)

Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.

Seit 2013 erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen. Im für das Antragsjahr 2018 maßgeblichen Bezugsjahr 2016 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 5,25 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 13,8 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2018 in voller Höhe gewährt werden.

Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 zurück.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.12.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.