31.05.2017 | Finanzausschuss
LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am 31.5.2017 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes in einigen Punkten.
Der Regierungsentwurf hatte ein Auslaufen der Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Allerdings wird sie jährlich um 20 Prozent abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden. Auch andere Steuervergünstigungen werden verlängert. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmte neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Wie aus dem Änderungsantrag der Koalition hervorgeht, werden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 21012 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Bereits im Ursprungsentwurf war vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten.
Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.
(hib / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 31.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.