07.03.2015 | Bundesrat
Große Unternehmen müssen künftig ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen - erstmals zum 5. Dezember 2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 6. März 2015 billigte.
In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, den Aufwand für die Unternehmen so gering wir möglich zu halten. Gerade wegen der kurzen Frist bis zum Jahresende stellten die Audits eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung dar.
Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.03.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.