07.06.2013 |

Kompromiss beim Jahressteuergesetz 2013 erzielt

Am 5. Juni 2013 hat sich der Vermittlungsausschuss über Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 verständigt. Bundestag und Bundesrat haben den Änderungsvorschlägen zugestimmt. Damit kann das Vorhaben nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Zu den Änderungen gehören insbesondere

  • die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern;
  • eine steuerlich günstigere Bewertung der privaten Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen;
  • die einfachere Geltendmachung eines Lohnsteuerfreibetrag für Arbeitnehmer;
  • steuerliche Neuregelungen für freiwillig Wehrdienstleistende, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei; 
  • eine noch attraktivere Gestaltung der geförderten privaten Altersvorsorge;
  • die Einschränkung von Steuergestaltungsmodellen.

Konkret gehören mit der vorliegenden Einigung folgende drei Steuergestaltungsmodelle der Vergangenheit an:

  • das sogenannte Goldfinger-Modell,
  • der RETT-Blocker und
  • die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH.

Die bisherigen jährlichen Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.



(BMF / Bundesrat / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.06.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.