27.06.2022 | BMF-Schreiben
Die Finanzbehörden haben Regelungen darüber getroffen, was für die DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gilt.
Danach besteht die Möglichkeit, einen Erstattungsantrag zu stellen, wenn eine Zahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird, obwohl die Besteuerung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist.
Der Erstattungsanspruch ist dabei gegen das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu richten. Gegebenenfalls sind für den Erstattungsantrag besondere formelle Anforderungen, wie zum Beispiel Fristen, die in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt sind, zu beachten.
Genauso ist zu verfahren, wenn eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurde, obwohl weder eine unbeschränkte noch eine beschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers im Inland bestanden hat.
Details können dem BMF-Schreiben vom 27.6.2022 entnommen werden.
(BMF / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.06.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.