25.03.2024 |

Einführung von Transparenzverzeichnissen

Der Bundesrat hat das Krankenhaustransparenzgesetz gebilligt. Vorgesehen ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern informiert werden soll.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

(BR / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.03.2024, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.