03.04.2024 | Nachhaltigeres Wirtschaften
Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögens profitieren können.
Hierzu hat das Bundeskabinett eine entsprechende Anpassung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes verabschiedet. Dieses soll damit auch für die Gründungsfinanzierung aller gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.
Unabhängig von der Körperschaftssteuerpflicht
Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d.h. bis 5 Jahre nach Gründung).
Unternehmensfinanzierung wird geprüft
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob auch im Bereich der allgemeinen Unternehmensfinanzierung eine Öffnung für alle gemeinnützigen Unternehmen erfolgen kann.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
(BMWK / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.04.2024, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.