06.11.2023 | Kabinett
Die Bundesregierung hat mehr Taschengeld und bessere Teilzeitmöglichkeiten für Personen, die einen Freiwilligendienst absolvieren, beschlossen. Damit soll der Freiwilligendienst noch attraktiver für junge Menschen werden.
Gut 100.000 Personen in Deutschland entscheiden sich jährlich für einen Freiwilligendienst. Künftig sollen Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst auch für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres ohne Begründung möglich werden. Freiwillige unter 27 Jahren müssen damit keine persönlichen, gesundheitlichen oder familiären Gründe mehr nachweisen, um einen Teilzeit-Dienst leisten zu dürfen. Er wird für alle gleichermaßen geöffnet.
Die Obergrenze für das Taschengeld – eine Art Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen – soll angehoben werden, von 438 Euro auf 584 Euro monatlich. Sie ist dynamisch geregelt und passt sich dadurch jährlich an. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Geld erhalten als bisher.
(Bundesregierung / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.11.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.