18.12.2023 | Bundesregierung

Nationale Pharmastrategie beschlossen

Mit einem Aktionsplan soll Deutschland als Forschungs- und Produktionsstandort für die Pharmabranche wieder attraktiver werden. Das ist Ziel der Pharmastrategie der Bundesregierung, die das Bundeskabinett im Dezember verabschiedet hat.

Mit der Pharmastrategie sollen die Rahmenbedingung für die Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln verbessert, die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben, Anreize für die Ansiedlung von Produktionsstätten in Deutschland gesetzt und Innovationsprojekte der Pharmaindustrie gefördert werden.

Beschleunigung klinischer Prüfungen

Unter anderem soll eine neue Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über wichtige Forschungsanträge entscheiden und Antragsverfahren bündeln. Die Genehmigung von Anträgen für nationale Studien wird um 19 auf dann 5 Tage gekürzt. Außerdem sollen auch jenseits von Universitätsklinika Studien durchgeführt werden können.

Das BfArM wird als zentraler Ansprechpartner für die pharmazeutische Industrie künftig die Koordinierung und das Verfahrensmanagement für Zulassungsverfahren und Anträge zu klinischen Prüfungen für fast alle Arzneimittel übernehmen.

Anreize für die Pharmaproduktion

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll auch Pharmaunternehmen auf Antrag die Forschung an Gesundheitsdaten ermöglicht werden.

Um weitere Anreize für die Pharmaproduktion zu setzen, prüfen die beteiligten Bundesministerien Förderinstrumente für den Aufbau neuer Produktionsstätten. Rabattverträge für onkologische Arzneimittel, die in der EU hergestellt werden, sollen überdies künftig bevorzugt werden.

Besonders in der frühen Entwicklungsphase sollen Forschung und Entwicklung von knappen Medikamenten (z.B. Antibiotika, Arzneimittel für seltene Erkrankungen) weiter gefördert werden. Im geplanten Wachstumschancengesetz ist in diesem Zusammenhang auch eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung vorgesehen.

Schließlich sollen die gesetzlichen Regeln für die Preisbildung innovativer Arzneimittel (AMNOG) evaluiert werden. Pharmazeutischen Unternehmen werden vertrauliche Erstattungsbeträge ermöglicht. Des Weiteren beabsichtigt die Bundesregierung, den Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag auf dem Niveau von 7 Prozent zu stabilisieren.

(BMWK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.12.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.