14.11.2023 | Pharmabranche

Verfassungs­beschwerde gegen GKV-FinStG und ALBVVG

Otto-Schmidt-Verlag

Das forschende Pharmaunternehmen Janssen hat Verfassungsbeschwerde sowohl gegen einzelne Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) als auch des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) eingereicht.

Janssen sieht durch die Regelungen unter anderem die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt.

Konkret bezieht sich Janssen in seiner Eingabe auf die folgenden Punkte in den beiden Gesetzen: Erhöhter Herstellerabschlag, Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, gesetzliche Preisleitplanken bei Verhandlung und Festsetzung von Erstattungsbeträgen, pauschaler Kombi-Abschlag von 20 Prozent. Betroffen seien davon gleich mehrere Medikamente des Unternehmens.

Zum Beispiel würden die neu vorgesehenen Preisleitplanken dafür sorgen, dass ein Arzneimittel, selbst wenn es nachweislich einen höheren Nutzen habe, als ein bereits zugelassenes Arzneimittel, nicht mehr kosten dürfe als die entsprechende Vergleichstherapie.

(Janssen / STB Web)